Bundestag und Medizinal-Politik
Unter Medizinal-Politik verstehen wir die parlamentarische Planung, Beratung und Verkündung von Gesetzen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Die Parlamente sind gegenüber dieser Art von Gesetzen von jeher sehr zurückhaltend gewesen; denn einmal handelt es sich bei der Gesundheit um ein Gebiet, in welches schwierige irreale Faktoren eingreifen, während Politik sich möglichst mit Realitäten befasst; und dann gründen sich diese Gesetze meist auf der Schulmedizin, welche eine beständig fortschreitende Wissenschaft ist und in diesem Fortschreiten auch immer wieder veraltete Grundlagen verlässt.
Medizinalgesetze bedürfen daher alle paar Jahre einer Revision nach dem jeweiligen Stand der Medizin, wozu die Parlamente bei der Fülle anderer Aufgaben nicht leicht zu bewegen sind. Rückständigkeit oder gar Fehler in der Gesundheits-Gesetzgebung treffen aber die Wurzeln des Lebens! Gesundheit ist das höchste Gut, das nicht zum Spielball jeweiliger wissenschaftlicher Ansichten gemacht werden darf, weil man mit exakter Wissenschaft immer nur einen minimalen Bruchteil des Lebens und des Menschen erfassen kann.
Es ist ein Zeichen unserer Zeit, dass der Mensch mehr als je in den Mittelpunkt aller Betrachtungen rückt, aber nicht nur der Menschenteil, der an die "Natur" geknüpft ist, nämlich der Leib, sondern gerade auch der seelische und geistige Teil, dem die Naturwissenschaften nicht gerecht werden. Wir sehen heute, wie sich die Medizin in der "Psychosomatik" über die Naturwissenschaften hinaus entwickelt, wie aber veraltete Gesetze und die an sie gebundenen Behörden dieser Entwicklung immer wieder in die Zügel fallen, zum großen Nachteil des Menschen und seiner Gesundheit.
Hier steht der Bundestag vor einer Aufgabe, die er möglichst bald in Angriff nehmen sollte, damit das höchste Gut des Menschen nicht erstickt wird und damit alle Fortschritte in Politik und Wirtschaft illusorisch werden, weil sie der Mensch nicht mehr genießen kann.
Um das Problem zu erhellen, seien hier nur zwei Beispiele angeführt.
Das Heilpraktikergesetz ist erst 10 Jahre alt. Es wurde "diktiert“, ohne Parlament und Volk zu befragen und trägt sichtlich das Zeichen reinen Konkurrenzneides auf der Stirn. Es ist der Typus eines undemokratischen und unpopulären Gesetzes und hat gerade in unseren Tagen durch den Fall Bruno Gröning in weitesten Kreisen des Volkes eine Massen-Erbitterung gegen Regierung und Behörden verursacht, die doch gerade jetzt dringend des allgemeinen Vertrauens bedürfen. Es ist eine „negative Revision" des älteren Gesetzes über die Kurierfreiheit.
Die Freigabe des Kurierens erfolgte damals auf Grund einer Volksstimmung, die Bismarck in die Worte fasste: "Wem Gott die Fähigkeit gegeben hat Kranke zu heilen, dem darf sie der Staat nicht rauben!“, einer Anerkennung der geistig-seelischen Faktoren beim Krankheitsgeschehen, d.h. einer Vorwegnahme der Psychosomatik. Im zweiten Reich wurde von gewissen Interessengruppen immer wieder versucht, dieses Gesetz im Reichstag zu Fall zu bringen, ohne Erfolg. Denn den Volksvertretern war es klarer als den Wissenschaftlern, dass es nicht nur „Methoden“ sind, welche heilen können, sondern auch „Fähigkeiten“, nämlich die Fähigkeit, seelische Disharmonien eines Kranken zu erkennen und diese ins Gleichgewicht zu bringen.
Solche Fähigkeiten sind nicht an ein Medizinstudium geknüpft, sondern angeboren, sie sind eine Gnade. Wenn der Staat den so Begnadeten das Kurieren verbietet, dann nimmt er dem Volke eine hervorragende Heilquelle und unterdrückt Fähigkeiten, die nicht nur auf dem Gebiet des Heilwesens für die Menschheit von Nutzen sein können. Was zur Begründung des Heilpraktikergesetzes vorgebracht wurde, und wird, erweist sich im Lichte der Psychosomatik als reine Spiegelfechterei.
Während also das Heilpraktikergesetz schon bei seinem Erlass rückschrittlich war, entsprach das Impfgesetz wenigstens dem damaligen Stand der Medizin. Es wurde im Reichstag von einer ganz geringen Mehrheit angenommen, die auch nur auf Grund eines medizinischen Gutachtens zustande kam, das sich nachher als „frisiert“ erwies. Inzwischen sind nicht nur seine wissenschaftlichen Grundlagen überholt, sondern auch der monarchische Despotismus hat abgewirtschaftet, nach welchem der Untertan medizinische Eingriffe in seinen Körper dulden muss, wenn der Staat es befiehlt.
Geistesfreiheit ist heute zum höchsten Prinzip in der Demokratie geworden, der Geist aber bedarf des Leibes zu seiner Offenbarung, und es wäre absurd, dem Geiste Freiheit zu gewährenden Leib aber dem Staat zu unterstellen. Es gibt heute keine Begründung mehr für das Impfgesetz. Es stammt aus der bakteriologischen Ära der Medizin, die längst Schiffbruch erlitten hat und in neuester Zeit durch die Neural-Pathologie weit überholt ist. Danach haben auch die Infektionskrankheiten ein Vorstadium im Nervensystem, vom kranken Nerven aus werden die Gewebe geschädigt, und erst infolge der Gewebsschädigung können sich Bazillen festsetzen und vermehren.
Das heißt aber nichts anderes, als dass die Bazillen eben nicht die „Erreger“ der Seuchen sind, sondern Begleiterscheinungen oder Folgen, und dass bakteriologische Vorbeugungs-Maßnahmen wie die Impfung nutzlos oder gar schädlich sind, ohne dass dadurch der Wert der Bakteriologie bei anderen Dingen in Frage gestellt sei.
Wenn die Pocken gegen die geimpft wird, verschwunden sind, so ist dies allein auf die Verbesserung der Hygiene zurückzuführen, wofür ein sicherer Beweis vorhanden ist: Pest, Cholera und Ruhr sind auch verschwunden, obgleich gegen sie nicht geimpft wird! Auch dafür, dass die Bazillen nicht die „Erreger“ der Seuchen sind, haben wir beste Beweise, z.B. die gut erforschte Kinderlähmung: wo diese auftritt, wird das Virus auf den Schleimhäuten fast aller Menschen der betreffenden Gegend gefunden; von diesen Massen von Bazillenträgern erkranken aber immer nur einige Wenige.
Die Krankheiten wachsen aus den Tiefen des Menschen herauf, und erst wenn sie schon da sind, erscheinen die Bazillen als eine Art Totengräber, ebenso wie sich um das Aas die Geier sammeln. Die Schlüssel dafür bietet die oben erwähnte Neural-Pathologie, und den Schlüssel zur Neural-Pathologie arbeitet gegenwärtig die Psychosomatik aus, welche zu erforschen sucht, auf welche Weise die Seelenaffekte das Nervensystem anfressen.
Aber nicht nur die Zwecklosigkeit macht eine Revision des Impfgesetzes erforderlich: mit der Impfung sind auch Gefahren verbunden, von denen nur die eine erwähnt sein soll, dass sie die allgemeine Widerstandskraft des Körpers untergräbt.
Solange man an einen Impfschutz glaubte, konnte man dies als das kleinere Übel hinnehmen. Heute, wo der Mensch seine letzten Kräfte braucht, um sich gegen die wachsenden Schädigungen durch die Zivilisation zu behaupten, ist jede Beeinträchtigung der Widerstandskraft - und ganz besonders im Kindesalter! - eine Versündigung an der Volksgesundheit und Schaffenskraft.
Das sind modernste Erkenntnisse, welche die wissenschaftlichen Grundlagen des Impfgesetzes aufheben und den Bundestag verpflichten, die führenden Autoritäten auf dem Gebiet der Inneren Medizin, nicht etwa der Bakteriologie, anzuhören. Es müssen schon die Spitzen der praktischen Medizin sein; denn wenn man sich auf gewissen unteren medizinischen Amtsstuben oder gar bei der Pharmazeutischen Industrie Rat holen wollte, dann würde man erstaunliche großväterliche Empfehlungen der Impfung zu hören bekommen.
Man musste sich in Ersteren infolge der Pflicht zur Durchführung des Impfgesetzes von der Zeitentwicklung etwas absetzen; man sägt auch nicht gerne den Ast ab, auf dem man sitzt.
Die angeführten Beispiele mögen einerseits die Dringlichkeit der Revision der gesamten medizinischen Gesetzgebung dartun.
***Sie mögen andererseits dazu mahnen, dass bei der kommenden Gesundheits-Gesetzgebung der ganze, der geistig-seelisch-leibliche Mensch mehr Beachtung finden möge als bisher.***
August 1949
Dr. med. homöop. Heinrich Will
..71 Jahre her!
...und ewig grüßt das Murmeltier...! (Anm. E. Will)